Mitgliederversammlung 03.11.2023

Uhrzeit: 19:30 Uhr | Ort: Vereinsheims Die Alm, Krumbacher Str. 57, 64658 Fürth

Geplante Satzungsänderungen zur Abstimmung in der kommenden Mitgliederversammlung am 03.11.2023 in folgenden § Paragraphen.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Der Fußball-Club Fürth 1949 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und dient der körperlichen und geistigen Ertüchtigung seiner Mitglieder durch sportliche und kulturelle Betätigung auf der Grundlage des Amateurgedankens. Er will insbesondere seine Mitglieder

a) durch Pflege des Sports, sowie Kunst und Kultur nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss aller parteipolitischen, konfessionellen und rassistischen Gesichtspunkten körperlich, sittlich und emotional kräftigen.

b) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung nachfolgender Mittel: Beiträge, Spenden sowie durch Beteiligung an kulturellen Fördermaßnahmen und ein- und mehrtägige Musikveranstaltungen. Der Wirkungskreis soll sich auf die Region im Weschnitztal beschränken, aber auch darüber hinaus. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch das Konzipieren und Durchführen von Konzerten, Musikaufführungen und kulturellen Veranstaltungen. Zur Förderung der Vorhaben gehört der Austausch, die Zusammenarbeit, die Partnerschaft und Kooperation mit öffentlichen Trägern, privaten Stiftungen, Vereinen, Verbänden, Initiativen und freien Kulturschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

§ 3 Gemeinnützigkeit

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des §3 Nr. 26 a EStG beschließen, soweit dem Verein hierfür ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 14 Der Vorstand

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 dieser 5 Vorstandsmitglieder vertreten.

Die geplanten Satzungsänderungen sind im Entwurf zur Satzung a2023 (Download) entsprechend einzusehen. 

(c) 2023 Fußball Club Fürth 1949 e.V.

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